Preise/Leistungen
Die Preise für die Leistungen von Pflegediensten unterscheiden sich bei zugelassenen Pflegediensten nicht.
Ihre Alltagsdschinni ist kein Pflegedienst, sondern ein anerkannter Anbieter nach § 45a SGB XI – und kann dadurch niedrigschwellige Unterstützungsangebote oft flexibler und individueller gestalten. Das bedeutet für Sie: mehr persönliche Betreuung für den gleichen Betrag.
Neben den klassischen Entlastungsleistungen nach § 45b SGB XI bietet Ihnen Ihre Alltagsdschinni auch Unterstützung im Rahmen der Verhinderungspflege (§ 39 SGB XI) an – beispielsweise, wenn die Pflegeperson verhindert ist. Diese Leistungen sind entsprechend gekennzeichnet (✔ VP) und können über das Entlastungsbudget (§ 42a SGB XI) direkt mit der Pflegekasse abgerechnet werden.
So rechnet die Alltagsdschinni ab:
✅ Entlastungsleistungen (§ 45b SGB XI):
Werden direkt mit Ihrer Pflegekasse abgerechnet.
Sie müssen sich um nichts kümmern – wir übernehmen das für Sie.
✅ Verhinderungspflege (§ 39 SGB XI), abgerechnet über das Entlastungsbudget (§ 42a SGB XI):
Ebenfalls direkte Abrechnung mit der Pflegekasse möglich.
Seit Juli 2025 ist kein Antrag mehr erforderlich.
Bitte sprechen Sie uns an, wenn Ihre Pflegeperson verhindert ist – wir helfen Ihnen gern weiter.
Vereinzelt betreue ich auch Kund:innen ohne Pflegegrad.
Wenn Sie Interesse an einer Unterstützung haben, nehmen Sie bitte Kontakt mit mir auf.
Ich kläre gerne mit Ihnen die Rahmenbedingungen und erstelle ein individuelles Angebot.