Preise
Transparenz, damit Sie genau wissen, womit Sie rechnen können
Hier finden Sie eine klare Übersicht über die Kosten der angebotenen Leistungen.
Die Preise richten sich nach den gesetzlichen Vorgaben für Anbieter nach § 45a SGB XI und können – je nach Leistung – direkt mit Ihrer Pflegekasse abgerechnet werden.
So wissen Sie von Anfang an: Keine versteckten Kosten, keine Überraschungen.
✅ Leistungen nach § 45a SGB XI
Dazu zählen:
- Hilfe im Haushalt (Reinigen, Wäsche, Einkaufen)
- Betreuung (Gespräche, Begleitung, Orientierungshilfe, Anleitung)
- Organisation im Alltag (Post, Termine, Begleitungen)
➡️ Diese Leistungen sind in der Preisliste mit „§ 45“ gekennzeichnet.
📌 Sie können über den Entlastungsbetrag (§ 45b SGB XI) abgerechnet werden.
📌 Bei Verhinderung der Pflegeperson auch über das Entlastungsbudget (§ 42a SGB XI).
Die Abrechnung erfolgt direkt mit Ihrer Pflegekasse.
Sie müssen nichts weiter tun – wir übernehmen das für Sie.
⚠️ Leistungen nach § 39 SGB XI (Grundpflege im Rahmen der Verhinderungspflege)
Dazu gehören:
- Körperpflege (Waschen, Ankleiden, Toilettengang)
- Hilfe bei der Nahrungsaufnahme
- Mobilisation, Lagerung
➡️ Diese Leistungen sind in der Preisliste mit „§ 39“ gekennzeichnet.
Da Alltagsdschinni kein zugelassener Pflegedienst ist, können diese Tätigkeiten nicht direkt mit der Pflegekasse
abgerechnet werden.
📌 Sie erhalten eine Privatrechnung.
📌 Eine Erstattung durch Ihre Pflegekasse ist im Rahmen des Entlastungsbudgets (§ 42a SGB XI) möglich – bitte sprechen Sie uns dazu an.