Preise

 1. Leistungen nach § 45a SGB XI
Angebote zur Unterstützung im Alltag (Montag – Freitag)
(Abrechnung über den Entlastungsbetrag gemäß § 45b SGB XI)
Abrechnung erfolgt je angefangene 15 Minuten.
Preis:
9,88 € je 15 Minuten
Die Leistungen umfassen alltagsunterstützende Tätigkeiten im häuslichen und sozialen Umfeld.
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem individuellen Bedarf und wird im Leistungsnachweis dokumentiert.
Die Pflegekasse erstattet Leistungen im Rahmen des monatlichen Entlastungsbetrags gemäß § 45b SGB XI.
Darüber hinausgehende Kosten sind vom Leistungsnehmer als Eigenanteil zu tragen.
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2. Verhinderungspflege gemäß § 39 SGB XI
Alltagsunterstützende Ersatzpflege (keine Grundpflege)
Die Abrechnung erfolgt je angefangene 15 Minuten.
Preise:
• Werktage (Montag–Freitag): 9,88 € je 15 Minuten
• Wochenenden (Sa – So) und gesetzliche Feiertage: 11,80 € je 15 Minuten
• → individuelle Einsatzzeiten nach Absprache möglich
Einsätze an Wochenenden und Feiertagen erfolgen in der Regel zur Abdeckung eines kurzfristigen Ausfalls der Pflegeperson.
Die Pflegekasse erstattet Leistungen der Verhinderungspflege bis zur jeweils geltenden Budgetgrenze.
Darüber hinausgehende Kosten, insbesondere bei Wochenend- und Feiertagseinsätzen, sind privat zu tragen.
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3. Mindestabrechnung
• Mindestabrechnung pro Einsatz: 1,5 Stunden (6 Einheiten à 15 Minuten).
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4. Pauschalen
Pauschale Beschreibung Betrag
Wegepauschale pro Hausbesuch Fahrkosten im üblichen Einsatzgebiet 6,09 €
Kilometerpauschale ab 10 km Zusätzliche Fahrtkosten bei Entfernungen über 10 km (einfache Strecke) 0,50 € / km
Investitionskosten pro Hausbesuch Anteilig für betriebliche Aufwendungen (z. B. Fahrzeug, Ausstattung, Verwaltung) 1,45 €
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5. Abrechnung und Hinweise
• Die Abrechnung erfolgt auf Basis der vereinbarten Einsatzdauer sowie der jeweils gültigen Preise je Abrechnungseinheit (15 Minuten).
• Der Erstbesuch wird als regulärer Einsatz gemäß der geltenden Preisliste abgerechnet.
• Leistungen nach § 45a / § 45b SGB XI sowie § 39 SGB XI sind umsatzsteuerfrei.
• Preisänderungen werden rechtzeitig bekannt gegeben.
• Es gelten die jeweils aktuellen gesetzlichen Regelungen der Pflegeversicherung.
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6. Transparenzhinweis
Die Pflegekasse übernimmt Leistungen ausschließlich im Rahmen der jeweils geltenden gesetzlichen Budgets.
Darüber hinausgehende Kosten sind vom Leistungsnehmer privat zu tragen.
Investitionskosten werden nicht von der Pflegekasse übernommen und sind grundsätzlich vom Leistungsnehmer als Eigenanteil zu tragen.